Wir bieten Ihnen unter anderem im Rahmen der Sozialpsychiatrievereinbarung folgende Leistungen an:
Diagnostik
- Anamnesegespräch
- standardisierte psychologische Testdiagnostik
- Auswertungen (hierzu zählen keine Fachärztlichen Stellungnahmen, die keine GKV-Leistungen sind und deshalb nur in Ausnahmefällen durchgeführt und nach der GOÄ in Rechnung gestellt werden)
Behandlung
- bedarfsorientierte Psychotherapie (Richtlinienpsychotherapie kann nur bei freien Plätzen angeboten werden)
- körperorientierte Entspannungstherapie (verschiedene Entspannungsverfahren / Psychomotorik / Yoga)
- therapeutische Gruppen
außerhalb der Praxis
- Ergotherapie
- Logopädie
- gerichtliche Gutachen (diese können nicht in der Praxis durchgeführt werden)
- Soziotherapie (nach Verordnung)
- neuropädiatrische Abklärung mit EEG (mit Überweisung)
„Leistungen im Rahmen der Sozialpsychiatrie“
Zur Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung). Dies umfasst die Diagnostik, die Therapie und die Mindestanzahl an Patientenkontakten.
Bei der Diagnostik werden alle klinisch relevanten somatischen Befunde mit einbezogen. Sie umfasst die Entwicklung und das Sozialverhalten, einschließlich der Verhaltensbeobachtung im sozialen Umfeld des Patienten. Des Weiteren umfasst sie die Interaktions- und Beziehungsdiagnostik, einschließlich biographischer Anamnese und psychologischer sowie neuropsychologischer/-psychiatrischer Testdiagnostik, unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Entwicklung, Erkrankung/Störungsbild oder Behinderung.
Bei der Therapie werden individuelle Therapiepläne unter Einbeziehung der jeweils erforderlichen ärztlichen und nichtärztlichen Maßnahmen erstellt. Der therapeutische Prozess wird stets koordiniert und begleitet. Es erfolgt die Beratung der Bezugspersonen, ggf. mit Anleitung zur Verhaltensänderung und die Sozialberatung des Patienten und seiner Bezugspersonen. Auch Intervention bei psychosozialen Krisen, einschließlich der erforderlichen Kontaktaufnahmen z.B. zu Behörden und Schulen zählen zu den Leistungen. Neben psychotherapeutischen Maßnahmen, zählen auch heilpädagogische, soziotherapeutische und entwicklungstherapeutische (z.B. Ergotherapie, Logopädie) Maßnahmen zur Therapie.
Die Mindestanzahl der Patientenkontakte ist in der Regel auf drei Kontakte im Quartal beschränkt. Zu den Kontakten zählen die Diagnostik und die Gespräche mit den Patienten und den Bezugspersonen.